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            <title>Landesmitgliederversammlung Bremen: Anträge</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung Bremen: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>S4NEU: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
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                        <author>Till Schierer (KV Bremerhaven)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§11 (4) Änderung in: VertreterInnen der Grünen Jugend Bremen in Organen der Partei müssen Mitglieder der Grünen Jugend Bremen sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Vertretung der Grünen Jugend in den Gremien geht es darum, eine authentische Stimme dieser Gruppe in der Partei darzustellen. Dabei muss auch beachtet werden, dass nicht alle Mitglieder der Grünen Jugend Mitglied in der Partei sind. Weiterhin sollte es bei der Grünen Jugend liegen, zu entscheiden, wer sie am besten in den Gremien vertreten kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 05 Dec 2020 16:50:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T01: Tagesordnung Neu</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/t01-neu-60241</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 30.11.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Begrüßung und Formalia<br>
2. Politische Aussprache<br>
3. Rechenschaftsbericht und Entlastung des Landesvorstands<br>
4. Nachwahl von drei Plätzen im Landesvorstand<br>
5. Feministisch aus der Krise<br>
6. Nachtragshaushalt 2020<br>
7. Haushalt 2021<br>
8. Anträge<br>
9. Satzungsänderungen<br>
9.1. Angleichung der Satzung (§ 7 Abs. 3), des Frauenstatuts und der<br>
Geschäftsordnung an die Änderungen des Bundesfrauenstatuts<br>
9.2. Antrag auf Änderung der Satzung: „Einführung eines Landesausschusses“<br>
9.3. Änderungsantrag zur Satzung - Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz<br>
9.4. Anträge auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend<br>
10. Wahl des Landesschiedsgerichts<br>
11. Bestätigung des Landesgeschäftsführers<br>
12. Verschiedenes</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Dec 2020 16:10:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2NEU: Antrag auf Änderung der Satzung: „Einführung eines Landesausschusses“</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_Einfuehrung_eines_Landesausschusses-42190</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.10.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von §7 Organe:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neu: „2. der Landesausschuss“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen eines neuen §9:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§9 Der Landesausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesausschuss ist ergänzendes beschlussfassendes Organ zwischen den Mitgliederversammlungen. Er gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesausschuss besteht ausschließlich aus Mitgliedern der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesausschuss hat 35 Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- vier Mitglieder des Landesvorstands; hiervon sind beide Sprecher*innen sowie ein Mitglied aus Bremerhaven gesetzt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- drei Mitglieder der Bürgerschaftsfraktion</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bremen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- je zwei Delegierte der Kreisverbände als Grundmandate</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- elf weitere Delegierte der Kreisverbände, die nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung entsprechend der Mitgliederzahlen auf die Kreisverbände verteilt werden. Maßgeblich sind die im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten Mitgliederzahlen. Dabei erhält jeder Kreisverband so viele Mandate, wie sich nach Teilung der Summe seiner Mitgliederzahl durch die Zuteilungszahl ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl, ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl gerundet. Die Zuteilungszahl wird zunächst berechnet, indem die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes durch zehn geteilt wird. Falls hiernach mehr als zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen, ist die Zuteilungszahl so heraufzusetzen, dass bei der Berechnung genau zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen. Entfallen weniger als zehn Mandate auf die Kreisverbände, ist die Zuteilungszahl in entsprechender Weise herunterzusetzen. Ergeben sich für mehrere Kreisverbände Zahlenbruchteile von genau 0,5 und würde durch Aufrundung dieser Bruchteile die Zahl von zehn Mandaten überschritten, so entscheidet das von der Landesvorsitzenden zu ziehende Los, welche Zahlenbruchteile aufzurunden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Delegierten der Kreisverbände werden von den Kreismitgliederversammlungen für jeweils zwei Jahre gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Das kreisfreie Gebiet Bremen-West wird gemäß (3) und (4) gleich einem Kreisverband behandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für den Zeitraum einer Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen erweitert sich der Landesausschuss um die Grünen Senatsmitglieder sowie eine entsprechende Anzahl weiterer Delegierter, die entsprechend (3) auf die Kreisverbände verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Für den Zeitraum einer Vertretung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament erweitert sich der Landesausschuss um diese Parlamentsmitglieder sowie eine entsprechende Anzahl weiterer Delegierter, die entsprechend (3) auf die Kreisverbände verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Landesausschuss hat Beschlussrecht über Belange des Landesverbands. Hiervon ausgenommen sind die Aufstellung von Wahllisten und Kandidat*innen für Bürgerschafts- und Bundestagswahlen, Satzungsänderungen, sowie die turnusmäßige Neuwahl des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Antragsberechtigt sind jeweils fünf Mitglieder gemeinsam, der Landesvorstand, die Kreisverbände, der Landesfinanzrat, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, die Grüne Jugend Bremen, die Grüne Alte Bremen und die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Antragsfrist für eigenständige Anträge endet sieben Tage vor dem Landesausschuss. Der Landesausschuss kann die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen beschließen, welche sich auf Ereignisse beziehen, die nach der ordentlichen Antragsfrist eintreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Der Landesausschuss tagt ausschließlich in Zeiten einer Naturkatastrophe, einer Pandemie oder anderen schwerwiegenden Ereignissen, die eine sichere Durchführung einer Landesmitgliederversammlung in der eigentlichen Größe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu riskant machen, oder die maximale Teilnehmer*innenzahl für Veranstaltungen in Innenräumen von Amts wegen auf weniger als das sich aus Satzung und Mitgliederzahl ergebende Mindestquorum einer Landesmitgliederversammlung begrenzt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Der Landesausschuss wird zunächst in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie als temporäres Gremium eingeführt. Dieser § 9 sowie § 7 Absatz 1 Nummer 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Bis zu einer Landesmitgliederversammlung im Herbst 2021 soll der Landesvorstand in Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Gliederungen der Partei eine Evaluation des Landesausschusses vorlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechende Anpassung der Nummerierung der weiteren Satzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von §15 (zukünftig §16) „Beschlussfähigkeit der Organe“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neu: „(4) Der Landesausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Kreisverbände vertreten sind und die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte der Landesverband dem in der Satzung vorgeschriebenen Tagesrhythmus der Landesmitgliederversammlung im Jahr 2020 nicht nachkommen. Die Handlungsfähigkeit des Landesverbands sowie die Kontrolle der Mitgliederbasis über den Landesvorstand sind somit stark eingeschränkt. Für den Landesvorstand gilt, dass eine Landesmitgliederversammlung (LMV) so sicher wie möglich für die Mitglieder und Gäste sein muss. Dies macht ein Ausweichen in weitaus größere Räumlichkeiten, als wir es gewohnt sind, nötig. Dies sowie zusätzliche Hygieneanforderungen machen z.B. die Landesmitgliederversammlung im November ca. 4-5 x so teuer wie eine normale LMV. Sollte sich die Pandemie weiterhin über längere Zeit hinziehen und LMVen unter diesen Bedingungen nötig machen, würde dies die finanziellen Rücklagen des Landesverbands nachhaltig angreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diesen politischen und finanziellen Herausforderungen zu begegnen, legt der Landesvorstand in enger Abstimmung mit der Koordinierungsrunde und den Kreisverbänden einen Vorschlag zur Einführung eines Landesausschusses vor. Dieser orientiert sich an ähnlichen Modellen in den Landesverbänden in Hamburg und Berlin, die dort als dauerhafte Gremien zwischen Parteitag und Landesvorstand in der Satzung verankert sind. Der Landesausschuss (LA) tritt demnach als beschlussfassendes Gremium neben die Landesmitgliederversammlung und ermöglicht eine weitere Stärkung der Parteibasis dadurch, dass 25 von 35 Mitgliedern von den Kreismitgliederversammlungen direkt gewählt werden. Dadurch sollen explizit die Kreisverbände gestärkt werden in einer Zeit, in der die direkte, demokratische Mitwirkung in der Partei für Mitglieder erschwert ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesausschuss schließt an die guten Erfahrungen mit der Koordinierungsrunde an, welche 2008 per LMV-Beschluss eingeführt wurde. In dieser kommen die verschiedenen Parteiebenen regelmäßig zusammen und beraten politische Entwicklungen innerhalb der Partei. Dessen ungeachtet behält die LMV ihre herausragende Stellung als direktdemokratisches Organ dadurch bei, dass Kernfunktionen wie die Aufstellung von Wahllisten, die Wahl des Landesvorstands (LaVo) sowie die Änderung der Satzung weiterhin ausschließlich der LMV vorbehalten bleiben. Das bedeutet auch, dass weiterhin – auch während der Pandemie – Landesmitgliederversammlungen stattfinden werden, beispielsweise um Listenaufstellungen durchzuführen oder den Landesvorstand neu zu wählen. Die Landesmitgliederversammlung wird durch die Einrichtung eines Landesausschusses explizit nicht ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesvorstand hat darüber hinaus die Möglichkeiten digitaler Landesmitgliederversammlungen geprüft. Solche Formate sind prinzipiell möglich und können auch zum Einsatz kommen. Dennoch erscheint uns ein direkter Austausch sowie Debatten über politische Themen und Setzungen von großer Bedeutung – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des anstehenden Bundestagswahlkampfs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Anstoß dieser Änderung ist die aktuelle CORONA-Situation. Daher wird der LA durch §9 (11) und (12) vorläufig zeitlich beschränkt. Zugleich kann der LA auch in normalen Zeiten eine sinnvolle Ergänzung der Parteistruktur sein, wie die anderen Landesverbände zeigen. Entsprechend sieht (12) eine Evaluation des LA durch den Landesvorstand in engem Austausch mit Koordinierungsrunde, Kreisverbänden und anderen Gremien vor. Zunächst gilt aber erst einmal Folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Nach einem Jahr und mit der Eröffnung der LMV im Herbst 2021 erlischt der § 9 der Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Auf dieser LMV im Herbst 2021 kann dann, unter dem Eindruck der Evaluation, ein Änderungsantrag zur Satzung gestellt werden, wonach der Landesausschuss wieder eingerichtet werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Ob der Landesausschuss dann temporär, in dieser personellen oder einer anderen Besetzung besetzt werden soll; ob weitere oder weniger Befugnisse dem Landesauschuss übertragen werden; all diese Fragen können in einem solchen Satzungsänderungsantrag geregelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>4. Da es ein Satzungsänderungsantrag ist und eben keine &quot;Bestätigung der in 2020 beschlossenen Satzungsänderung&quot;, gelten die nötigen Quoren und Mehrheiten für Satzungsänderung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>A) Zu einer Satzungsänderung ist zur ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der Mitglieder erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>B) Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für die nächste Versammlung das Quorum von 10 %.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>C) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der satzungsändernden Mitgliederversammlung erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, wird der Landesvorstand auf der LMV ausführlich über die Arbeit des LA berichten; die Kreisvorstände sind angehalten, selbiges auf ihren Kreismitgliederversammlungen zu tun. Alle Beschlüsse des LA werden zeitnah veröffentlicht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 03 Dec 2020 15:31:48 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Rodung und Autobahn-Ausbau sofort stoppen - Danni bleibt!</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/rodung_und_autobahn-ausbau_sofort_stoppen_-_danni_bleibt-1685</link>
                        <author>Franziska Tell (KV Bremen-Nordost)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/rodung_und_autobahn-ausbau_sofort_stoppen_-_danni_bleibt-1685</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Versammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kritisieren aufs Schärfste die aktuelle Entwicklung im Dannenröder Forst. Wir fordern eine sofortige Beendigung des Polizeieinsatzes vor Ort und einen sofortigen Rodungsstopp.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einen wertvollen, intakten Wald zu roden, um darauf eine Autobahn zu bauen, kann im Jahr 2020 niemand mehr akzeptieren. Wir unterstützen die Proteste zum Schutz des Dannenröder Waldes. Der “Danni” ist neben seinem hohen ökologischen Wert auch ein Wasserspeicher für die umliegenden Gebiete. Diese Wasserspeicher müssen geschützt werden, damit die umliegenden Gebiete nicht unter Wasserknappheit leiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verträge zur A49 müssen gekündigt werden. Bündnis 90/Die Grünen lehnen dieses Projekt in vollem Umfang ab und unterstützen ausdrücklich das von der Grünen Bundestagsfraktion beantrage Moratorium. Verantwortlich für diese Zerstörung eines Naturreservats und die Verhinderung der Verkehrswende ist der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Er muss diese Verantwortung jetzt übernehmen und den Bau der A49 sowie die Rodung stoppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise lässt es nicht zu, einfach weiterzumachen wie bisher. Die Zeit für die Verkehrswende ist jetzt. Darum solidarisieren wir uns mit den Aktivist*innen vor Ort. Die Rodung das Dannenröder Forsts muss sofort gestoppt und der Bau der A49 beendet werden: Danni bleibt!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 02 Dec 2020 17:20:19 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Einsetzung einer Bildungskommission für das Land Bremen</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/Einsetzung_einer_Bildungskommission_fuer_das_Land_Bremen-8486</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 29.11.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/Einsetzung_einer_Bildungskommission_fuer_das_Land_Bremen-8486</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung beschließt, eine Kommission zum Thema Zukunft der Bildung unter Leitung der beiden Landesvorstandsmitglieder Alexandra Werwath und Sona Terlohr einzusetzen, die ein umfassendes Konzept zur grünen Bildungspolitik der Zukunft erarbeitet und <strong>einen ersten Zwischenbericht als Aufschlag im Spätsommer 2021</strong> vorlegt. Dieser Bericht soll Diskussionsgrundlage für die weitere innerparteiliche Diskussion sein. Die finale Beschlussfassung soll auf der Landesmitgliederversammlung im Frühjahr 2022 sein. Die Kommission setzt sich aus Akteur*innen in Partei (Landesarbeitsgemeinschaften, GRÜNE JUGEND, Bremerhaven) und Fraktion zusammen. Die Kommissionsarbeit ist verbunden mit einem zentralen und dezentralen Beteiligungsprozess der gesamten Partei, bei dem die unterschiedlichen Ebenen sowie die Mitglieder kontinuierlich eingebunden und gehört werden. Die konkrete Besetzung sowie die Bestimmung der Beteiligungsmaßnahmen nimmt der Landesvorstand in Rücksprache mit den beteiligten parteiinternen Gruppen vor. In diesem breiten Prozess sollen gezielt auch Fachleute aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir GRÜNE streiten auf Grundlage eines umfassenden Verständnisses von Bildung, das nicht erst in der Schule ansetzt oder dort aufhört für Bildungsgerechtigkeit. Bildungs-, und dabei insbesondere die Schulpolitik, ist für uns ein zentrales gerechtigkeitspolitisches Feld der Landespolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grüne Bildungspolitik steht dabei für einen ganzheitlichen Ansatz: es geht um die Ermöglichung von Teilhabe in der Gesellschaft und im demokratischen System. Dazu braucht es Chancen zur Persönlicheitsentwicklung und die Vermittlung von Wissen, Kulturtechniken und die Erreichung von Abschlüssen. Lesen, Schreiben, Rechnen und eine Berufsausbildung sind wichtige Voraussetzungen für Teilhabe ebenso wie die Erfahrung von Wertschätzung, Selbstwirksamkeit und demokratischen Prozessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit 13 Jahren regieren wir in Bremen mit. Seitdem hat sich einiges in der Bildungslandschaft getan und wir konnten wichtige Eckpunkte auch parteiübergreifend in den Bremer Schulkonsens und dessen Neuauflage einarbeiten. Als GRÜNE wollen wir mit konkreten Ansätzen die Bildungspolitik und gesellschaftliche Debatten beeinflussen, um die Chancen aller Schüler*innen in Bremen zu verbessern. . Als GRÜNE Partei wollen wir aber auch neue Konzepte für eine zukunftsfähige Bildung erarbeiten, die über den Status Quo hinaus blickt und Bildungsgerechtigkeit real werden lässt. Unser Bildungssystem soll Schüler*innen ermutigen und sie befähigen, unsere Demokratie und Gesellschaft zu gestalten. Es geht uns um eine Bildung, die den Herausforderungen und Veränderungen unserer Zeit gerecht wird und Schüler*innen umfassend auf das Leben in einer sich verändernden Gesellschaft vorbereitet. Dabei gilt es, Denkmuster zu durchbrechen und sich von innovativen Ideen und Konzepten inspirieren zu lassen, Kreativität Raum zu geben. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass dies immer wieder nötig ist, um ein erfolgreiches und gerechtes Bildungssystem zu schaffen. Die Kommissionsarbeit verbunden mit weiterer Beteiligung ermöglicht es, jenseits der „klassischen“ Pfade unserer Gremienstruktur zu einem nachhaltigen, die Breite der Partei erreichenden Prozess und Beschluss zu gelangen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Nov 2020 12:07:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Diskussion über die Corona-Strategie fortsetzten und ausweiten</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/diskussion_ueber_die_corona-strategie_fortsetzten_und_ausweiten-26219</link>
                        <author>Jens Peter Mysliwietz (KV Bremen LdW)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/diskussion_ueber_die_corona-strategie_fortsetzten_und_ausweiten-26219</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung bittet den Landesvorstand weitere Online-Veranstaltungen zum gesellschaftlichen Umgang mit der Corona-Pandemie zu organisieren. Dabei sollen insbesondere ethische Fragestellungen, die sich angesichts der bald verfügbaren Impfstoffe stellen, gebührend Raum erhalten. Der innerparteiliche Diskussionsprozess und Zusammenhalt soll hiermit auch in Zeiten der Pandemie erhalten bleiben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Nachrichten über erste vielversprechende Impfstoffe sorgen aktuell, mitten in der zweiten Welle, für einen Hoffnungsschimmer. Auch wenn die Informationslage noch dünn ist, sollte schon jetzt neben diese Hoffnung ein Prozess ethischer Diskussionen über die Auswirkungen für die Gesellschaft, im weiteren Verlauf der Pandemie gestellt werden. Dieser wird auf vielen Ebenen, im Bundestag auch mit intensiver Beteiligung unserer Bremer Abgeordneten, geführt. Für den Prozess einer Meinungsbildung an der Basis und in der Gesellschaft, ist es daneben auch von Bedeutung diese Diskussion hier in Bremen zu führen. Nicht nur ist die Diskussion über schwierige ethische Abwägungen ein Wert an sich, auch kann sie helfen unseren Akteur*innen in Fraktion und Senat bei ihren Entscheidungen zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit fortschreitender Immunisierung der Gesellschaft durch freiwillige Impfungen, angefangen bei besonders gefährdeten Gruppen, sinkt das Risiko der Ansteckung und damit das eines schweren Verlaufs erheblich. Bis allerdings so viele Menschen geimpft sind, dass eine Ausbreitung des Virus auf Basis von Herdenimmunität (ca. 60% der Bevölkerung immunisiert) gestoppt werden kann, wird noch viel Zeit vergehen. Somit steht nach wie vor, doch mit neuer Ausgangslage, die Frage im Raum welches Risiko wir als Gesellschaft bereit sind einzugehen. Dies konkretisiert sich in Ausmaß und Dauer der geltenden Einschränkungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Frage ob geltende Einschränkungen aufgehoben werden können, wenn das Risiko von schweren Verläufen durch Impfung bei Risikogruppen erheblich gesenkt wurde, oder ob dies erst dann möglich ist, wenn eine Herdenimmunität erreicht ist, macht leicht einen Unterschied von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren aus. (Quelle: <a href="https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117120/Coronaimpfung-Verimpfung-kann-lange-dauern">https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117120/Coronaimpfung-Verimpfung-kann-lange-dauern</a>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da wir für den Erfolg jeder Strategie zum Umgang mit der Pandemie auf eine breite Zustimmung in der Gesellschaft angewiesen sind, sollten die grüne Partei, auch an der Basis, helfen diese Diskussion möglichst zeitnah und breit zu führen. Eine transparente Kommunikation der diskussionswürdigen Punkte ist enorm wichtig. Mit einer unvoreingenommenen Debatte innerhalb der Partei können im Idealfall Argumente und Herangehensweisen gesammelt werden, die für eine gesamtgesellschaftliche Diskussion interessant sind. Dies kann nicht zuletzt auch dazu führen, dass weniger Personen auf Verschwörungserzählungen hereinfallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die oben verkürzt skizzierte Fragestellung ist nur eine von vielen ethischen Gesichtspunkten die sich nun am Ausgang der Pandemie zur Diskussion anbieten. Umso mehr ergibt es Sinn hier in den Austausch zu kommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Nov 2020 09:40:29 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Leave no one behind!</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/leave_no_one_behind-12832</link>
                        <author>Fabian Taute (KV Bremen LdW)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/leave_no_one_behind-12832</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie müssen wir solidarisch handeln und jene unterstützen, die von dieser Katastrophe besonders betroffen sind – in Deutschland, Europa und weltweit. Dazu zählen für uns GRÜNE auch geflüchtete Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Situation auf den griechischen Inseln ist eine menschenrechtswidrige, gesundheitliche und politische Katastrophe, die auch durch den vorgeschlagenen europäischen Migrationspakt nicht gelöst werden wird. Die Corona-Krise verschärft die Lage an den europäischen Außengrenzen und in den dortigen Flüchtlingsunterkünften zusätzlich. Ebenso lässt der mediale Fokus auf die Pandemie das Leid der Geflüchteten in der öffentlichen Debatte in den Hintergrund treten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschlandweit und auch in Bremen haben tausende Menschen mit Online-Veranstaltungen, Petitionen, Social-Media-Aktionen und Corona-konformen Demos auf die Lage in den Griechischen Lagern aufmerksam gemacht und ihre Unterstützung für die Geflüchteten gezeigt. Diesen Menschen gilt unser Dank.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesinnenministerium hingegen versteckt sich weiter hinter einer “Europäischen Lösung”, die – wenn überhaupt – viel zu spät kommen wird. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und eine Koalition der Willigen mit denjenigen EU-Staaten bilden, die bereit sind, Geflüchtete aufzunehmen und die EU-Grenzstaaten zu entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aufenthaltsrechtliche Kompetenzen der Länder klären</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Monaten stehen über 200 Kommunen bereit, sich an einer solchen humanitären Rettungsaktion zu beteiligen. Auch Bremen will mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm einen Beitrag leisten. Das Bundesinnenministerium lehnt die vom Bremer Senat beschlossene Landesaufnahmeanordnung jedoch ab. Diese Blockade halten wir für rechtlich fragwürdig, unter humanitären Gesichtspunkten falsch und ein politisches Versagen. Bremen steht deshalb weiterhin für einen solidarischen und verantwortungsvollen Kurs, der sagt: »Leave No One Behind«. Wir wollen den Druck auf das Bundesinnenministerium und die Bundesregierung aufrechterhalten – sowohl in der Bundesinnenministerkonferenz als auch über den Klageweg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Reduzierte Belegungszahlen weiterhin ermöglichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bremen selbst gab es im Frühjahr einen Corona-Ausbruch in der Landesaufnahmestelle unseres Bundeslandes. Wir sind froh, dass das Grüne Sozialressort, entsprechende Maßnahmen getroffen, die Belegungszahlen der Einrichtung deutlich reduziert hat. Darüber hinaus wurden weitere Standorte für die Erstaufnahme von Geflüchteten eingerichtet. Mit dem Beschluss des Koalitionsausschuss vom 23.04.2020 hat die rot-grün-rote Koalition die maximale Belegungszahlen während der Pandemie festgelegt. Seitdem gab es keine weitere Massenansteckungen mehr. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen wirken und eine reduzierte Belegung vor Ansteckung schützt. Durch viele Neuankommende in den letzten Wochen, steigen die Belegungszahlen in den Erstaufnahmeeinrichtungen allerdings wieder an. Um das Infektionsgeschehen weiter so gut wie möglich einzudämmen und die Menschen in der Erstaufnahmestelle zu schützen, brauchen wir eine erneute gemeinsame Kraftanstrengung des gesamten Senats, um Unterkünfte zu entzerren, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und ein sicheres Ankommen in Bremen bieten zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Forderungen auf Bundesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Wir fordern, dass der Bremer Senat sich der Klage der Landesregierung Berlins gegen die Ablehnung der Landesaufnahmeanordnungen seitens des Bundesinnenministeriums anschließt und eine langfristige Klärung der Länderrechte im Aufnahmerecht herbeiführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Wir fordern den Einsatz von Kreuzfahrtschiffen als kurzfristig verfügbare, Corona-konforme Unterbringungsmöglichkeit für die Menschen in den überfüllten Flüchtlingslagern an den europäischen Außengrenzen. Diese könnten schon morgen genügend Kapazitäten für die Unterbringung von 27.000 geflüchteten Menschen auf den griechischen Inseln schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Forderungen auf Landesebene:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Der Koalitionsbeschluss vom 23.04. legt die maximale Belegung in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße fest. Um Masseninfektionen auch weiter verhindern zu können, fordern wir den gesamten Senat auf, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um Engpässe zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Aufgrund der Erfahrungen durch die Pandemie sollten Sammelunterkünfte nur betrieben werden, soweit es rechtlich notwendig ist und auch dann nur mit einer möglichst geringen Belegungsdichte. Ist die Einrichtung einer Sammelunterkunft nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist eine dezentrale Unterbringung nach Möglichkeit zu bevorzugen. Grüne Forderung ist nach wir vor, alle Menschen so schnell wie möglich in eigenem Wohnraum unterzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Wir fordern regelmäßige Massentests in Sammelunterkünften, um großflächige Ansteckungen rechtzeitig erkennen und die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen schützen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e) Die Kommunikation in den Einrichtungen ist, wie vom RKI hervorgehoben, der Schlüssel, um Panik und Ängsten unter den Bewohner*innen vorzubeugen, die häufig bereits mit Traumatisierungen aufgrund ihrer Fluchtgeschichte zu kämpfen haben. Deshalb befürworten wir die Bereitstellung von Mitteln für einen verstärkten Einsatz von Dolmetscher-Dienstleistungen und vorübergehende Beschäftigung von Kommunikationsmittler*innen in den Einrichtungen. Dabei ist die aktive Einbeziehung der Bewohner*innen, die Orientierung an ihren Bedürfnissen und Mehrsprachigkeit wichtig.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Nov 2020 00:05:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Rodung und Autobahn-Ausbau sofort stoppen - Danni bleibt!</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/30584</link>
                        <author>Franziska Tell (KV Bremen-Nordost)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/30584</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Versammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kritisieren aufs Schärfste die aktuelle Entwicklung im Dannenröder Forst. Wir fordern eine sofortige Beendigung des Polizeieinsatzes vor Ort und einen sofortigen Rodungsstopp.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einen wertvollen, intakten Wald zu roden, um darauf eine Autobahn zu bauen, kann im Jahr 2020 niemand mehr akzeptieren. Wir unterstützen die Proteste zum Schutz des Dannenröder Waldes. Der “Danni” ist neben seinem hohen ökologischen Wert auch ein Wasserspeicher für die umliegenden Gebiete. Diese Wasserspeicher müssen geschützt werden, damit die umliegenden Gebiete nicht unter Wasserknappheit leiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verträge zur A49 müssen gekündigt werden. Verantwortlich für dieses Projekt ist der Bundesverkehrsminister. Er muss diese Verantwortung jetzt übernehmen und den Bau der A49 sowie die Rodung stoppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Klimakrise lässt es nicht zu, einfach weiterzumachen wie bisher. Die Zeit der Autobahnen ist vorbei. Darum solidarisieren wir uns mit den Aktivist*innen vor Ort. Die Rodung das Dannenröder Forsts muss sofort gestoppt und der Bau der A49 beendet werden: Danni bleibt!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 29 Nov 2020 22:43:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Klimanotlage ernst nehmen – Klimaschutzmaßnahmen finanzieren!</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/klimanotlage_ernst_nehmen__klimaschutzmassnahmen_finanzieren-53156</link>
                        <author>Philipp Bruck, Robert Bücking, Ralph Saxe, Jan Saffe, Sülmez Dogan, Thomas Pörschke, Maurice Müller, Kai Wargalla, Christopher Hupe, Sahhanim Görgü-Philipp, Dorothea Fensak, Solveig Eschen, Kirsten Kappert-Gonther, GRÜNE JUGEND Bremen, Kristina Kötterheinrich und die LAG Klima &amp; Energie, Beatrice Claus, Marten Urban und die LAG Umwelt, Silvia Schön, Ralf Bohr und die LAG Verkehr (beschlossen am: 29.11.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/klimanotlage_ernst_nehmen__klimaschutzmassnahmen_finanzieren-53156</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 30. Januar 2020 hat die Bremische Bürgerschaft auf Initiative der GRÜNEN-Fraktion die Klimanotlage für das Land Bremen ausgerufen und erklärt: Die bisherigen Klimaschutzanstrengungen Bremens reichen nicht aus, um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen, sie sind nicht im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Doch jedes Zehntel-Grad Erderwärmung verstärkt auf dramatische Weise bestehende gesellschaftliche und umweltpolitische Probleme wie die Bedrohung der Artenvielfalt und die Zerstörung der Lebensgrundlagen hunderter Millionen Menschen, insbesondere im globalen Süden. Auch kommen wir Kipppunkten im Klimasystem, die zu einer Kettenreaktion immer stärkerer Erwärmung führen können, immer näher. Vor dem Hintergrund der existenziellen Bedrohungslage ist es notwendig, dem Klimaschutz durch das Ausrufen einer Notlage oberste Priorität im politischen Handeln einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bremen wird sein CO<sub>2</sub>-Einsparziel von 40 % bis 2020 nicht einhalten können, bis Ende 2020 wird Bremen nur etwa 20 % der CO<sub>2</sub>-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart haben. Wir sind damit nicht auf Kurs Paris, geschweige denn auf Kurs 1,5 Grad, wie wir GRÜNEN es gerade erst in unser Grundsatzprogramm geschrieben haben. So darf es nicht weiter gehen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 80 % CO<sub>2</sub>-Reduktion bis 2030 im Vergleich zu 1990 kann nur erreicht werden, wenn wesentliche Transformationsprozesse in den nächsten neun Jahren nicht nur angestoßen, sondern auch umgesetzt werden. Die Weichen dafür müssen noch in dieser Legislaturperiode gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sind neben mutigen politischen Entscheidungen erhebliche Investitionen in eine klimaneutrale Infrastruktur und entsprechendes Personal notwendig. So müssen unter anderem Radwege und Straßenbahngleise geplant und gebaut werden, Fuhrparks auf Elektromobilität umgestellt werden, öffentliche Gebäude saniert und mit Solaranlagen ausgerüstet werden, begleitend zu einem Landeswärmegesetz müssen soziale Härten ausgeglichen und Förderangebote ausgeweitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen stellt fest: Der Einhaltung der Bremer Klimaschutzziele muss durch die Landesregierung höchste Priorität eingeräumt werden. Für eine sozialverträgliche Transformation hin zu einem klimaneutralen Bremen müssen erheblich höhere Investitionen des Landes und der Kommunen in Klimaschutzmaßnahmen getätigt werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Landesmitgliederversammlung fordert die rot-grün-rote Landesregierung dazu auf, sich in den Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2022/2023 dafür einzusetzen, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Senatsressorts gegenüber dem Status Quo finanziell, personell und strukturell deutlich zu stärken und die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel erheblich zu erhöhen.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 29 Nov 2020 18:33:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/30514</link>
                        <author>Till Schierer (KV Bremerhaven)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/30514</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 (1) Änderung des dritten Satzes in: Sie wird einberufen auf Beschluss des Landesvorstands, auf Antrag von zwei Kreisverbänden, auf Antrag der Grünen Jugend oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesverbands.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand der Grünen Jugend wurde von den Mitgliedern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Ein bedeutender Bestandteil davon kann das Verfassen von Anträgen an die Gremien des Landesverbands sein. Auch wenn es in den meisten Fällen im deutlichen Interesse dieser Vorstände ist bei dieser Arbeit die Mitglieder miteinzubeziehen zeigt die derzeitige Situation, dass dies nicht immer möglich ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Nov 2020 22:57:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-42007</link>
                        <author>Till Schierer (KV Bremerhaven)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/antrag_auf_aenderung_der_satzung_staerkung_der_gruenen_jugend_-42007</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§11 (3) Änderung in: Die Grüne Jugend Bremen, sowie ihr Vorstand hat das Recht, Anträge an die Organe der Landespartei zu stellen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand der Grünen Jugend wurde von den Mitgliedern gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Ein bedeutender Bestandteil davon kann das Verfassen von Anträgen an die Gremien des Landesverbands sein. Auch wenn es in den meisten Fällen im deutlichen Interesse dieser Vorstände ist bei dieser Arbeit die Mitglieder miteinzubeziehen zeigt die derzeitige Situation, dass dies nicht immer möglich ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Nov 2020 22:53:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Antrag auf Änderung der Satzung: Stärkung der Grünen Jugend </title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/30515</link>
                        <author>Till Schierer (KV Bremerhaven)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/30515</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung im folgenden Punkt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>VertreterInnen der Grünen Jugend Bremen in Organen der Partei müssen Mitglieder der Grünen Jugend Bremen sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Vertretung der Grünen Jugend in den Gremien geht es darum, eine authentische Stimme dieser Gruppe in der Partei darzustellen. Dabei muss auch beachtet werden, dass nicht alle Mitglieder der Grünen Jugend Mitglied in der Partei sind. Weiterhin sollte es bei der Grünen Jugend liegen, zu entscheiden, wer sie am besten in den Gremien vertreten kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Nov 2020 22:53:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-01: Feministisch aus der Krise</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/feministisch_aus_der_krise-51811</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 26.11.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/feministisch_aus_der_krise-51811</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Feministisch aus der Krise</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Krise trifft uns nicht alle gleich. Corona hat die Ungleichheiten nicht verursacht, aber sichtbarer gemacht und verschärft. Menschen, die doppelt, drei- oder vierfach von Diskriminierung betroffen sind, leiden besonders stark unter der Pandemie und ihren Folgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Errungenschaften und Fortschritte auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit drohen in der Corona-Krise verloren zu gehen, und das, obwohl wir in dieser Krise viel deutlicher als sonst sehen, wie bedeutend die Arbeit von Frauen für unsere Gesellschaft ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn Frauen arbeiten häufiger in den sogenannten systemrelevanten Berufen: Es sind die Pflegerinnen in den Krankenhäusern, die Kassiererinnen im Einzelhandel, die Erzieherinnen in der Kita, die nicht ins Home Office können. Und zuhause liegt noch immer die Hauptverantwortung für Erziehung, Haushalt und die Pflege Angehöriger bei den Frauen. Durch Schul- und Kita-Schließungen hat sich dieses Ungleichgewicht verschärft. Die Corona-Krise trifft uns nicht alle gleich. Denn Frauen leisten den Großteil der unverzichtbaren Arbeit, bezahlt und unbezahlt, und trotzdem sind sie stärker von den Auswirkungen der Krise betroffen. Sie haben das Land am Laufen gehalten und damit persönlich wie beruflich stark zurückstecken müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ungleiche Löhne, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, unzureichende Kinderbetreuungsangebote, ungerechte Verteilung von Sorgearbeit, häusliche Gewalt, erschwerter Zugang in der Geburtshilfe und zum Schwangerschaftsabbruch - an vielen Stellen zeigt die Krise uns, wie weit wir noch von einer geschlechtergerechten Gesellschaft entfernt sind. Gleichzeitig laufen wir Gefahr, in traditionelle Geschlechterrollen zurückzufallen. Unsere Antwort auf die Krise muss daher eine feministische sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Klatschen reicht nicht! Pflegeberufe aufwerten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschlandweit sind drei Viertel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Krankenhäusern Frauen. Die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird, findet aber weiterhin unter widrigen Bedingungen statt. Die Verantwortung ist groß, doch Arbeitsbedingungen und Löhne teilweise schlecht. Die beschlossene finanzielle Aufwertung der Arbeit ist ein erster Schritt. Dafür brauchen wir allerdings vom Bund ein Entlastungspaket, das uns als hoch verschuldetes Bundesland stärker finanzielle Spielräume gibt, um den Beschäftigten einen besseren Lohn zahlen zu können. Aktuell wird nur etwa ein Drittel der Pflegekräfte im Land Bremen nach Tarif bezahlt. Wir setzen uns im Senat für eine flächendeckende Tarifbindung ein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mehr Geld allein reicht nicht, auch die Arbeitsbedingungen müssen besser werden. Eine hohe Zahl an Überstunden, Doppelschichten und viel Verantwortung mit zu wenig Personal sind Alltag in der Pflege. Die Krise in der Pflege verschärft sich in der Pandemie weiter und immer mehr Pflegekräfte geben auf, manche schon in der Ausbildung. Die Beschäftigten, die heute das Leben am Laufen halten, brauchen nicht weniger, sondern mehr Gesundheitsschutz. Es ist in jeder Hinsicht kontraproduktiv, wenn jetzt gerade diejenigen, die sowieso schon am Anschlag arbeiten noch länger arbeiten müssen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist unzureichend. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wurde zwischenzeitlich sogar ausgesetzt, um Pflegekräfte aus anderen Abteilungen auf den Intensivstationen einzusetzen. Diese Zustände müssen die absolute Ausnahme bleiben. Wir wollen eine Personalbemessung in der Alten- und Krankenpflege, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Menschen ausrichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>flächendeckende und allgemeinverbindliche Tarifverträge in allen sozialen Berufen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Anreize für den Wiedereinstieg von Fachkräften in die Pflege zu setzen und mit einer flexiblen Vollzeit zwischen 30 bis 40 Stunden mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten zu schaffen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>eine bundesweit verbindliche Personalbemessung in der Pflege und Geburtshilfe</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>ein Entlastungspaket vom Bund, der es uns und anderen Kommunen ermöglicht, Pflege- und Sozialberufen besser zu bezahlen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Fürsorge - weniger Geld</strong><br><br>
Während die Kitas und Schulen im Frühjahr geschlossen waren, kümmerten sich vor allem die Frauen um die zuhausegebliebenen Kinder. Eine massive Mehrbelastung, die bei vielen Frauen zur Stundenreduzierung oder gleich zum Verlust der Arbeitsstelle führte. Eine politische Antwort auf diese Schieflage gab es nicht, sondern es galt das Prinzip „Mama macht das schon“. Dass vor allem Frauen für die Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit aufgaben, hat einen einfachen Grund: Hauptverdiener in vielen Haushalten ist ein Mann. Die Corona-Krise hat auch hier eine bestehende Ungerechtigkeit verschärft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen haben sich in dieser schwierigen Zeit auch häufig um pflegebedürftige Angehörige gekümmert, weil z.B. Tagespflegeeinrichtungen ausgefallen sind. Auch dadurch sind sie in ihrer Erwerbsarbeit eingeschränkt worden und stärker von finanziellen Einbußen betroffen. Auch hier zeigt sich wieder die riesige Bedeutung unbezahlter Sorgearbeit während der Corona-Krise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein weiterer Grund für die wirtschaftliche Ungleichheit der Geschlechter: Fast die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeitet in Teilzeit oder Minijobs. In Kurzarbeit wird ein ohnehin schon geringerer Lohn noch geringer. Das Risiko, in Armut abzurutschen, erhöht sich damit um ein Vielfaches. Der Bremer Landesmindestlohn soll 2021 auf über 12 Euro steigen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung von prekär beschäftigten Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die finanzielle Gleichstellung der Geschlechter und die finanzielle Autonomie von Frauen sind entscheidend für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Wir Grüne kämpfen daher für Lohngleichheit und die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit - in der Krise und darüber hinaus!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Recht auf Notbetreuung für Personen in systemrelevanten Berufen bei erneuten Schul- und Kitaschließungen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine Lohnersatzzahlung für pflegende Angehörige, den Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld und die Ausstattung mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Paritätische Elternzeit und Reform des Elterngeldes</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abschaffung des Ehegattensplittings</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wirksam gegen häusliche Gewalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2019 wurde fast jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner in Deutschland getötet. Die Corona-Krise hat das Gewaltproblem in den eigenen vier Wänden extrem verschlimmert, denn Isolation und eine schwierige soziale und finanzielle Situation in den Familien nahmen zu, Abhängigkeiten und Spannungen in vielen Fällen verschärft. Kleine Wohnungen für viele Familienmitglieder werden zu einer Zerreißprobe, wenn man nicht vor die Tür darf, oder soll. Deshalb war es richtig, im Frühjahr die Plätze von Frauenhäusern temporär aufzustocken. Wir brauchen bundesweit endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz vor häuslicher Gewalt, der im StGB verankert ist. In Bremen und Bremerhaven müssen grundsätzlich mehr Plätze in Frauenhäusern geschaffen werden, um Frauen in gefährlichen Situationen nicht ihrem Schicksal zu überlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz vor häuslicher Gewalt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Eine zügige Umsetzung des Bremer Landesaktionsplan zur Istanbulkonvention</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Kapazitäten von Schutzeinrichtungen weiter zu erhöhen, neue Schutzwohnungen zu schaffen und Frauenhäuser zu modernisieren</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ausbau präventiver Maßnahmen, wie Täterarbeit, um Gewalt gegen Frauen frühzeitig zu verhindern</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alleinerziehende nicht im Regen stehen lassen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schon vor der Krise waren alleinerziehende Frauen in einer meist angespannten Lage und häufig von Armut bedroht. Um Erziehung und Job unter einen Hut zu bekommen, sind sie häufig gezwungen, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, unter massiven finanziellen Einbußen. Ausfall von Schule und Kita haben dies weiter erschwert. Finanzielle Sorgen haben sich in der Krise noch stärker breitgemacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb müssen Schulen und Kitas Verlässlichkeit und Flexibilität bei den Betreuungszeiten bieten, besonders für Alleinerziehende. Falls es zu einer erneuten Schließung von Schulen und Kitas kommen sollte, müssen neben Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, auch Alleinerziehende den Anspruch auf Kinderbetreuung haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Einführung einer bundesweiten Kindergrundsicherung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Anspruch auf Notbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen für Alleinerziehende</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ausbau flexibler Randzeitbetreuung und Errichtung einer 24-Stunden-Kita</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Finanzierung von Jugend- und Familienhilfe sichern</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Recht auf mobiles Arbeiten bei Übernahme aller entstehenden Arbeitskosten (Laptop, Drucker usw.) durch die Arbeitgeber*innen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik geschlechtergerecht machen, Eigenständigkeit sichern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die strukturelle Benachteiligung von Frauen ist bei wirtschaftspolitischen Schutzschirmen in den vergangenen Monaten spürbar gewesen. Zu viele Frauen arbeiten häufig in Minijobs, im informellen Sektor oder sind anderweitig prekär beschäftigt und somit kaum vor Jobverlust und großen Einkommenseinbußen geschützt gewesen. Frauen wird dann häufig vorgeworfen, dass sie den falschen Beruf gewählt hätten und doch was anderes machen sollten, wo sie mehr Geld verdienen würden. Dabei ist die freie Entscheidung über die Berufswahl nicht das Problem, sondern strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt! Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen jetzt endlich angepackt werden, um einen modernen und gleichberechtigten Arbeitsmarkt zu schaffen, der die eigenständige Absicherung von Frauen unterstützt, statt zu behindern und Sorgearbeit in den Blick nimmt und nicht zu Lasten der Frauen einfach ignoriert. Eine paritätische Elternzeit, das Rückkehrrecht in Vollzeit und eine neue, flexible Vollzeit von 30 bis 40 Stunden sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings sind wichtige Schritte auf dem Weg dorthin.<br>
Mit dem Bremen-Fonds nehmen wir 1,2 Milliarden Schulden auf, um in den nächsten Jahren in eine robuste öffentliche Infrastruktur und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft zu investieren. Anders als beim Konjunkturpaket der Bundesregierung dürfen Frauen und systemrelevante Berufe beim Bremen-Fonds nicht hinten runterfallen. Deshalb fordern wir, dass alle Investitionen kontinuierlich auf genderspezifische Wirkungen überprüft und ggfs. angepasst werden. Es muss sichergestellt werden, dass Zukunftsinvestitionen Frauen in gleichem Maße zugute kommen wie Männern. Mit dem Bremen-Fonds müssen wir vor allem dort investieren, wo wir sozialversicherungspflichtige Arbeit schaffen können, denn nur so können wir eigenständige Existenzsicherungen sichern.<br><br>
Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Paritätische Elternzeit</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Rückkehrrecht in Vollzeit nach einer Schwangerschaft</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>eine neue, flexible Vollzeit von 30 bis 40 Stunden die Woche</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abschaffung des Ehegattensplittings</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>einen Bonus für jedes Unternehmen, dass bei jedem neu geschaffenen Arbeitsplatz eine Frau einstellt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir wollen geschlechtergerecht aus der Krise kommen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Corona-Krise könnte unsere Gesellschaft auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit um Jahre zurückwerfen. Dem müssen wir uns entgegenstellen: Wir können jetzt die politischen Entscheidungen treffen, die den Weg zur Gleichstellung und Gerechtigkeit frei machen, damit Frauen gestärkt aus der Krise herauskommen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: Frauen haben mehr verdient - mehr Lohn, mehr Zeit und mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Deshalb müssen wir Wirtschaft und Arbeitsleben krisenfester, solidarischer, gerechter und nachhaltiger gestalten - im Land Bremen und im Bund.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn die Krise trifft uns nicht alle gleich, sondern verschärft bestehende Ungleichheiten und Schieflagen. Deshalb ist unsere Antwort auf die Krise die feministische!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Nov 2020 22:14:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3: Änderungsantrag zur Satzung - Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/aenderungsantrag_zur_satzung_-_einfuehrung_einer_ldk-36601</link>
                        <author>Kreisvorstand Links der Weser (beschlossen am: 23.11.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/aenderungsantrag_zur_satzung_-_einfuehrung_einer_ldk-36601</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Organe </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Organe des Landesverbandes sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Landesmitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">2. die Landesdelegiertenkonferenz</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">3</span>2. der Landesvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">4</span>3. der Landesfinanzrat (LFR)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">§ 9 Neu Landesdelegiertenkonfere</span><span class="underline">nz</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><span class="underline">Zusätzlich zu den </span><span class="underline">Landesmitgliederversammlung</span><span class="underline">en</span><span class="underline"> kann eine Landesdelegiertenkonferenz einberufen werden.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><span class="underline">Für d</span><span class="underline">ie</span><span class="underline"> Landesdelegiertenkonferenz </span><span class="underline">gilt § 8 entsprechend</span><span class="underline">.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><span class="underline">Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate). Als Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der</span><span class="underline">Einladung. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. </span><span class="underline"> D</span><span class="underline">elegiertenversammlung des</span><span class="underline">Kreisverbandes gewählt. </span><span class="underline">Das kreisfreie Gebiet Bremen-West wird </span><span class="underline">wie </span><span class="underline">ein</span><span class="underline">Kreisverband behandelt.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><span class="underline">Die Grüne Jugend entsendet zwei ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von Bündnis 90/Die</span><span class="underline">Grünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. Die Delegierten w</span><span class="underline">e</span><span class="underline">rden auf der</span><span class="underline"> L</span><span class="underline">andesmitgliederversammlung der Grünen Jugend gewählt.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><span class="underline">Stimmrecht haben nur Delegierte. Jede*r Delegierte kann nur eine Stimme wahrnehmen. Kann</span><span class="underline">ein*e Delegierte*r ihr*sein Stimmrecht nicht wahrnehmen, so tritt an ihre*seine Stelle der*die</span><span class="underline">gewählte Ersatzdelegierte.</span></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Beschlussfähigkeit der Organe </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Neu </span><span class="underline">(4) Die Landesdelegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn und solange ein Drittel der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Folgeänderungen: </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline">§ 9 wird zu § 10 usw.</span></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><span class="underline">In der ganzen Satzung mit Ausnahme von </span><span class="underline">§ 15 und § 18 wird das Wort „Landesmitgliederversammlung“ durch „Landesmitgliederversammlung oder Landesdelegiertenkonf</span><span class="underline">erenz“ ersetzt</span></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die kommende LMV ist eine 1. Lesung zur Einführung eines Landesausschusses vorgesehen. Darüber wurde zweimal auf der Koordinierungsrunde diskutiert und auch die Kreismitgliederversammlungen haben darüber beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf unserer KMV im September ist dieses Anliegen auf sehr große Skepsis bzw. Ablehnung gestoßen, obwohl wir als Vorstand durchaus für ein zusätzliches, kleineres Beschlussgremium geworben haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir haben das Thema deshalb auf der Folge-KMV im November wieder aufgegriffen und dort ist die Idee entstanden, eine LDK in der Satzung zu verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies hätte für den Landesvorstand den Vorteil, dass er in schwierigen Zeiten anstelle einer LMV ein kleineres Gremium einberufen könnte, dass über alle Belange vollumfänglich – wie eine LMV - beschließen kann. Es hätte außerdem den Vorteil, dass die Frage der Basisdemokratie nicht in der bisherigen Schärfe diskutiert werden müsste, weil <strong>alle</strong> Delegierten von Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die mit diesem Antrag vorgeschlagene LDK hätte eine Größe von 52 Delegierten. Dafür lassen sich auch in schwierigen Zeiten Tagungsräume finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da auf Grundlage der Satzung alle Parteimitglieder das Recht auf Teilnahme und Rederecht auf allen Sitzungen von Parteiorganen haben, müsste dann zusätzlich ein Livestream angeboten werden, bzw. wenn die Runde sehr klein gehalten werden muss - auch eine Teilnahme per Videozuschaltung ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir haben ernsthafte Bedenken, dass es dem Landesvorstand gelingen kann, einen erfolgreichen Beschluss zum vorgeschlagenen Landesausschuss zu erreichen. Die größten Bedenken sind sicherlich die befürchtete &quot;Aushöhlung&quot; der Basisdemokratie. Aber auch im Antrag zur Einführung eines Landesausschusses gibt es noch einige Unklarheiten. Die Berechnung der Delegierten ist sehr schwer verständlich und dass in Zweifelsfall per Los entschieden werden soll, welcher KV das letzte zu verteilende Mandat bekommen soll, erscheint zumindest schwierig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch in den Absätze (6) und (7) wird nicht wirklich klar, wie viele weitere Delegierten die Kreisverbände stellen würden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Und schließlich leuchtet nicht wirklich ein, warum ein Gremium als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie temporär eingeführt werden sollte. Dabei ist aus unserer Sicht selbstverständlich, dass jedes neue Gremium selbstverständlich nach einiger Zeit evaluiert werden sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sind uns im Kreisvorstand auch einig, dass - auch wenn ein Landesausschuss eingeführt werden sollte - ein Kreisvorständetreffen oder eine Koordinierungsrunde trotzdem weiter stattfinden muss. Und zwar immer dann, wenn der Landesvorstand wichtige Informationen an die Kreisverbände transportieren möchte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Einführung einer zusätzlichen Landesdelegiertenkonferenz wird auch in schwierigen Zeiten die <strong>volle</strong> Handlungsfähigkeit für den Landesverband erhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 19:13:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GO1: Ergänzung der Geschäftsordnung für die digitale LMV am 05.12.20: Wahlordnung für ergänzende Briefabstimmungen</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/ergaenzung_der_geschaeftsordnung_fuer_die_digitale_lmv_am_05_12_20_wahlo-22310</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 23.11.2020)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/ergaenzung_der_geschaeftsordnung_fuer_die_digitale_lmv_am_05_12_20_wahlo-22310</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 <strong>Anwendungsbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlordnung für ergänzende Briefabstimmungen bezieht sich auf Satzungsänderungen sowie Personenwahlen zu Parteiorganen, die auf einer digitalen Mitgliederversammlung nicht dem Parteienrecht entsprechend abschließend durchgeführt werden können und deshalb einer ergänzenden Briefabstimmung bedürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die digitale Mitgliederversammlung trifft mit Hilfe eines digitalen Abstimmungstools ein Meinungsbild über eine Satzungsänderung bzw. Personenwahl. Dieses Meinungsbild wird in der Briefabstimmung zur einfachen Schlussabstimmung (ja/nein/Enthaltung) gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 <strong>Durchführung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Landesmitgliederversammlung wählt eine*n Wahlleiter*in sowie eine*n stellvertretende*n Wahlleiter*in. Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlhelfer*innen sind die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der ergänzenden Briefabstimmung zugeordneten Landesmitgliederversammlung wahlberechtigt waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Landesgeschäftsstelle versendet spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Landesmitgliederversammlung an alle wahlberechtigten Mitglieder des Landesverbands die (Brief-)Wahlunterlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Inhalt der Briefwahlunterlagen – Jedes Mitglied erhält:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Stimmzettel pro Abstimmung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Wahlumschlag pro Abstimmung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine persönliche Versicherung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>einen Rückumschlag</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein Anschreiben und eine Anleitung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der bzw. die Stimmzettel ist/sind auszufüllen. Jeder Stimmzettel darf ausschließlich in den für die Abstimmung vorgesehenen Wahlumschlag gelegt werden. Dieser ist zu verschließen. Alle Wahlumschläge sind dann zusammen mit der unterschriebenen persönlichen Versicherung im zur Verfügung gestellten Rücksendeumschlag zurückzuschicken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist der 05.01.2021 13:00 Uhr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 <strong>Auswertung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Briefabstimmung ist innerhalb von drei Werktagen nach der Eingangsfrist durch Wahlleitung und Wahlhelfer*innen auszuzählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei der Auszählung sind festzustellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der versandten Abstimmungsunterlagen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht zurückgelaufenen Abstimmungsbriefe,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der abgegebenen Abstimmungsformulare,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der abgegebenen gültigen Abstimmungsformulare,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Zahl der auf eine Abstimmungsfrage entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Nur Abstimmungsformulare, die im beigelegten Rückumschlag verschickt wurden und denen eine gültige, unterschriebene persönliche Versicherung beigefügt ist, sind gültig. Nur die Stimmzettel, die im jeweils zugeordneten Wahlumschlag liegen, sind gültig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Soweit nicht anders vorgesehen, ist der Abstimmungsgegenstand positiv entschieden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Das Ergebnis der Briefwahl(en) ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Abstimmungsunterlagen können zwei Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses vernichtet werden. Die Auszählung und das Ergebnis sind in geeigneter Form zu dokumentieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Infolge des Gesetzes über Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es auch Parteien seit Oktober erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Da die Wahl des Vorstands sowie Satzungsänderungen nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich sind, möchte der Landesvorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl organisieren. Näheres dazu findet ihr in der Bundestags <span class="underline"><a href="https://www.google.com/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=&amp;ved=2ahUKEwjPyqiSsOvsAhVNeMAKHY2mAxIQFjADegQIBxAC&amp;url=https%3A%2F%2Fdip21.bundestag.de%2Fdip21%2Fbtd%2F19%2F231%2F1923197.pdf&amp;usg=AOvVaw0bXaPegIYP7R2vGnhjkYue">Drucksache 19/23197</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim Wahlverfahren orientiert sich der Landesvorstand grundsätzlich an der geltenden Satzung sowie der Geschäftsordnung der LMV. Alle dort gezogenen Quoren gelten auch hier.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Nov 2020 17:37:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Angleichung der Satzung (§ 7 Abs. 3), des Frauenstatuts und der Geschäftsordnung an die Änderungen des Bundesfrauenstatuts</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/Angleichung_der_Satzung__7_Abs__3_des_Frauenstatuts_und_der_Geschae-28724</link>
                        <author>LAG Frauenpolitik (beschlossen am: 20.11.2019)</author>
                        <guid>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/Angleichung_der_Satzung__7_Abs__3_des_Frauenstatuts_und_der_Geschae-28724</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung möge die folgenden Änderungen in Satzung, Frauenstatut und Geschäftsordnung beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle durch Wahlen zu besetzenden Parteigremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Auf Wahllisten stehen grundsätzlich mindestens die ungeraden Plätze Frauen zu. Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt zu achten und zu stärken. Das Nähere regelt ein Frauenstatut, das Bestandteil dieser Satzung ist.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Frauenstatut wird wie folgt gefasst:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<strong>§ 1 Geltung des Bundesfrauenstatuts</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Frauenstatut des Bundesverbands ist auch für den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und seine Kreisverbände verbindlich. Im Folgenden warden lediglich ergänzende Regelungen getroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Mindestquotierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Regelungen zur Mindestquotierung von Gremien gelten auch für die Wahl der zwei gleichberechtigten Sprecher*innen des Landesvorstands sowie für die Abstimmung über Personalvorschläge für den Senat der Freien Hansestadt Bremen, sofern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mindestens zwei Mitglieder des Senats</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>vorschlagsberechtigt ist. Die auf Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewählten Mitglieder des Senats sind aufgefordert, die Mindestquotierung auch bei der Auswahl von Staatsrät*innen einzuhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Redelisten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wird die Debatte fortgesetzt, obwohl die Redeliste der Frauen erschöpft war, können sich Frauen jederzeit zu Wort melden und sind dann in die Redeliste hineinzuquotieren. Auch nach Schließung der Redeliste bleibt diese für Frauen offen, bis mindestens jeder zweite Redebeitrag der Debatte von einer Frau gehalten worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Frauenvotum auf einer Landesmitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf einer Landesmitgliederversammlung genügt der Antrag von drei stimmberechtigten Frauen für ein Frauenvotum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Einstellung von Arbeitnehmerinnen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Frauen sind vom Landesverband solange bevorzugt einzustellen, bis sie in allen Arbeitsbereichen und Lohngruppen mit mindestens 50-Prozent-Anteil vertreten sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bewerberinnen sind gemäß Absatz 1 einzustellen, wenn sie den betrieblichen, schulischen oder akademischen Bildungsabschluss nachweisen, der für die Ausübung der Stelle, der Laufbahn oder der Funktion gefordert ist. Insbesondere dürfen Zeiten der Kinderbetreuung, Unterbrechung der Berufsausübung, Erwerb von schulischen Abschlüssen im 2. oder 3. Bildungsweg sowie Teilzeitbeschäftigungen nicht zum Nachteil der Bewerberin als mangelnde Eignung oder Befähigung gewertet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahl zwischen Vollzeit- und sozial abgesicherten Teilzeitarbeitsplätzen soll möglich sein, ebenso wie eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Einstellungskommissionen sind paritätisch zu besetzen; eine Vertreterin der LAG Frauen nimmt an den Einstellungsverfahren mit beratender Stimme teil.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Weiterbildung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördert und unterstützt spezifische Angebote zur politischen Weiterbildung für Frauen und Mädchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Nichtbinäre Personen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Personen, die sich weder ausschließlich als männlich noch ausschließlich als weiblich definieren, dürfen sowohl die nach diesem Statut für Frauen vorbehaltenen als auch die für Männer offenen Positionen einnehmen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Absatz 3 Satz 5 der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung wird durch folgende Sätze ersetzt:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. Wird die Debatte fortgesetzt, können sich Frauen jederzeit zu Wort melden und sind dann in die Redeliste hineinzuquotieren. Auch nach Schließung der Redeliste bleibt diese für Frauen offen, bis mindestens jeder zweite Redebeitrag der Debatte von einer Frau gehalten worden ist.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die BDK hat am 16. November 2019 mehrere Änderungen des Bundesfrauenstatuts und der entsprechenden Vorschriften der Bundessatzung beschlossen. Abweichend vom Frauenstatut des Landesverband Bremen gelten dadurch nun folgende Regelungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Die bisher bestehende Möglichkeit, den Platz auch für Männer freizugeben, ist künftig nur noch bei der Aufstellung von Wahllisten zulässig.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, darf nicht mehr die gesamte Versammlung gefragt werden, ob die Debatte fortgesetzt werden soll, sondern – wie früher – nur noch die Frauen der Versammlung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach der Rechtsprechung des Bundesschiedsgericht ist das Frauenstatut nicht nur für Gremien des Bundesverbands verbindlich, sondern auch für alle Landes-, Kreis- und Ortsverbände. Somit sind alle hiervon abweichenden Regelungen des Landesverband Bremen und der Kreisverbände in Bremen und Bremerhaven ab sofort unwirksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zur Vermeidung von Irritationen und Streitigkeiten sollen die betroffenen Regelungen in der Landessatzung, im Landesfrauenstatut und in der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung daher an die geänderten Regelungen auf Bundesebene angeglichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die BDK hat am 16. November 2019 darüber hinaus den Bundesvorstand aufgefordert, zur BDK 2020 eine Überarbeitung der Satzungen, Richtlinien etc. zur Abstimmung zu stellen, damit trans*, inter* und nicht-binäre Menschen berücksichtigt werden. Binärgeschlechtliche Stellen sollen dabei durch Formulierungen ersetzt werden, die alle Menschen berücksichtigen. Insofern ist im kommenden Jahr mit weiterem Anpassungsbedarf zu rechnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Im Einzelnen:</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Nummer 1 (Änderung von § 7 Abs. 3 der Satzung)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bisherige Regelung, wonach Frauenplätze in Gremien unter Umstände für Männer freigegeben werden können, verstößt nunmehr gegen das Bundesfrauenstatut und wird daher gestrichen. Durch das Wort „grundsätzlich“ wird im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahllisten klargestellt, dass (nur) hier Ausnahmen möglich sind. Insgesamt wird der Wortlaut etwas gestrafft, da das Nähere ohnehin im Frauenstatut mit Satzungsrang geregelt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Nummer 2 (Neufassung des Frauenstatuts)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In § 1 wird die Verbindlichkeit des Bundesfrauenstatuts für den Landesverband Bremen und seine Kreisverbände klargestellt. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesschiedsgerichts. Das Landesfrauenstatut soll künftig nur noch Regelungen enthalten, die das ohnehin geltende Bundesfrauenstatut ergänzen. So kann weitgehend vermieden werden, dass künftige Änderungen des Bundesfrauenstatuts immer auch Änderungen auf Landesebene nach sich ziehen müssen. Da das Frauenstatut Bestandteil der Satzung ist, müsste jede Änderung in der Regel auf zwei hintereinander liegenden Landesmitgliederversammlung aufgerufen werden, da das in der Satzung für die erste Befassung vorgesehene Anwesenheitsquorum von einem Drittel der Mitglieder bei den meisten Landesmitgliederversammlungen verfehlt wird. In der Zwischenzeit würden sich Bundes- und Landesfrauenstatut immer widersprechen, was zu unnötigen Missverständnissen und Konflikten führen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 2 übernimmt die bisher in § 1 Abs. 3 des Landesfrauenstatuts geregelten Bestimmungen zur Mindestquotierung bei den Landesvorstandsprecher*innen und Senator*innen sowie den Beschluss der Landesmitgiederversammlung vom 6. Juli 2019 zur Mindestquotierung bei der Auswahl von Staatsrät*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 3 regelt eine bereits seit Längerem gelebte Praxis in Bremen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 4 übernimmt den Rest vom bisherigen § 3 des Landesfrauenstatuts, soweit er noch nicht durch das Bundesfrauenstatut geregelt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 5 entspricht weitgehend dem bisherigen § 4 des Landesfrauenstatuts. In dessen Absatz 1 wird bisher auf „§ 11 des grünen Quotierungsgesetzes“ verwiesen. Hiermit ist ein Gesetzentwurf gemeint, der 1988 von Marieluise Beck in einem Buch veröffentlicht wurde. Sein Regelungsgehalt wird nun in den Absätzen 1 und 2 ausformuliert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 6 entspricht dem bisherigen § 6.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 7 greift die im bisherigen § 7 getroffene Regelung zu intersexuellen Menschen auf und erweitert sie auf alle nichtbinären Personen. Insbesondere auch Transpersonen definieren sich oft nicht als ausschließlich weiblich oder ausschließlich männlich. Eine Bezugnahme auf den neuen Geschlechtseintrag „divers“ wäre nicht ausreichend, da viele Betroffene aufgrund diskriminierender Bundesgesetze noch immer keine Personenstandsänderung vornehmen lassen können oder sich einem so bezeichneten Geschlecht nicht zugehörig fühlen. Es wäre für nichtbinäre Personen generell unzumutbar, sich dem binären Mann-Frau-Schema unterwerfen zu müssen, das den Regelungen zur Mindestquotierung zu Grunde liegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Nummer 3 (Änderung der Geschäftsordnung)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die neue Regelung zur Handhabung von Redelisten erfordert eine Angleichung in § 3 Absatz 3 der LMV-GO. Damit sich die vollständige Regelung z. B. während einer laufenden Landesmitgliederversammlung leicht nachschlagen lässt, wird nicht nur auf die Frauenstatute von Bundes- und Landesverband verwiesen, sondern es wird der Wortlaut der einschlägigen Regelungen wiederholt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 20 Oct 2020 14:51:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Antrag auf Änderung der Satzung: „Einführung eines Landesausschusses“</title>
                        <link>https://lmv2020bremen.antragsgruen.de/lmv2020bremen/motion/28838</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 20.10.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von §7 Organe:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neu: „2. der Landesausschuss“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen eines neuen §9:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„§9 Der Landesausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesausschuss ist ergänzendes beschlussfassendes Organ zwischen den Mitgliederversammlungen. Er gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesausschuss besteht ausschließlich aus Mitgliedern der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesausschuss hat 35 Mitglieder:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- vier Mitglieder des Landesvorstands; hiervon sind beide Sprecher*innen sowie ein Mitglied aus Bremerhaven gesetzt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- drei Mitglieder der Bürgerschaftsfraktion</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bremen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- je zwei Delegierte der Kreisverbände als Grundmandate</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- elf weitere Delegierte der Kreisverbände, die nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung entsprechend der Mitgliederzahlen auf die Kreisverbände verteilt werden. Maßgeblich sind die im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten Mitgliederzahlen. Dabei erhält jeder Kreisverband so viele Mandate, wie sich nach Teilung der Summe seiner Mitgliederzahl durch die Zuteilungszahl ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl, ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl gerundet. Die Zuteilungszahl wird zunächst berechnet, indem die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes durch zehn geteilt wird. Falls hiernach mehr als zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen, ist die Zuteilungszahl so heraufzusetzen, dass bei der Berechnung genau zehn Mandate auf die Kreisverbände entfallen. Entfallen weniger als zehn Mandate auf die Kreisverbände, ist die Zuteilungszahl in entsprechender Weise herunterzusetzen. Ergeben sich für mehrere Kreisverbände Zahlenbruchteile von genau 0,5 und würde durch Aufrundung dieser Bruchteile die Zahl von zehn Mandaten überschritten, so entscheidet das von der Landesvorsitzenden zu ziehende Los, welche Zahlenbruchteile aufzurunden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Delegierten der Kreisverbände werden von den Kreismitgliederversammlungen für jeweils zwei Jahre gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Das kreisfreie Gebiet Bremen-West wird gemäß (3) und (4) gleich einem Kreisverband behandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für den Zeitraum einer Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen erweitert sich der Landesausschuss um die Grünen Senatsmitglieder sowie eine entsprechende Anzahl weiterer Delegierter, die entsprechend (3) auf die Kreisverbände verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Für den Zeitraum einer Vertretung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament erweitert sich der Landesausschuss um diese Parlamentsmitglieder sowie eine entsprechende Anzahl weiterer Delegierter, die entsprechend (3) auf die Kreisverbände verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Landesausschuss hat Beschlussrecht über Belange des Landesverbands. Hiervon ausgenommen sind die Aufstellung von Wahllisten und Kandidat*innen für Bürgerschafts- und Bundestagswahlen, Satzungsänderungen, sowie die turnusmäßige Neuwahl des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Antragsberechtigt sind jeweils fünf Mitglieder gemeinsam, der Landesvorstand, die Kreisverbände, der Landesfinanzrat, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, die Grüne Jugend Bremen, die Grüne Alte Bremen und die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die Antragsfrist für eigenständige Anträge endet sieben Tage vor dem Landesausschuss. Der Landesausschuss kann die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen beschließen, welche sich auf Ereignisse beziehen, die nach der ordentlichen Antragsfrist eintreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Der Landesausschuss tagt ausschließlich in Zeiten einer Naturkatastrophe, einer Pandemie oder anderen schwerwiegenden Ereignissen, die eine sichere Durchführung einer Landesmitgliederversammlung in der eigentlichen Größe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu riskant machen, oder die maximale Teilnehmer*innenzahl für Veranstaltungen in Innenräumen von Amts wegen auf weniger als das sich aus Satzung und Mitgliederzahl ergebende Mindestquorum einer Landesmitgliederversammlung begrenzt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Der Landesausschuss wird zunächst in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie als temporäres Gremium eingeführt. Er soll ein Jahr Bestand haben. Über sein Fortbestehen soll eine LMV im Herbst 2021 entscheiden. Zu dieser LMV soll der Landesvorstand in Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Gliederungen der Partei eine Evaluation des Landesausschusses vorlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechende Anpassung der Nummerierung der weiteren Satzung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von §15 (zukünftig §16) „Beschlussfähigkeit der Organe“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen neu: „(4) Der Landesausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Kreisverbände vertreten sind und die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte der Landesverband dem in der Satzung vorgeschriebenen Tagesrhythmus der Landesmitgliederversammlung im Jahr 2020 nicht nachkommen. Die Handlungsfähigkeit des Landesverbands sowie die Kontrolle der Mitgliederbasis über den Landesvorstand sind somit stark eingeschränkt. Für den Landesvorstand gilt, dass eine Landesmitgliederversammlung (LMV) so sicher wie möglich für die Mitglieder und Gäste sein muss. Dies macht ein Ausweichen in weitaus größere Räumlichkeiten, als wir es gewohnt sind, nötig. Dies sowie zusätzliche Hygieneanforderungen machen z.B. die Landesmitgliederversammlung im November ca. 4-5 x so teuer wie eine normale LMV. Sollte sich die Pandemie weiterhin über längere Zeit hinziehen und LMVen unter diesen Bedingungen nötig machen, würde dies die finanziellen Rücklagen des Landesverbands nachhaltig angreifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um diesen politischen und finanziellen Herausforderungen zu begegnen, legt der Landesvorstand in enger Abstimmung mit der Koordinierungsrunde und den Kreisverbänden einen Vorschlag zur Einführung eines Landesausschusses vor. Dieser orientiert sich an ähnlichen Modellen in den Landesverbänden in Hamburg und Berlin, die dort als dauerhafte Gremien zwischen Parteitag und Landesvorstand in der Satzung verankert sind. Der Landesausschuss (LA) tritt demnach als beschlussfassendes Gremium neben die Landesmitgliederversammlung und ermöglicht eine weitere Stärkung der Parteibasis dadurch, dass 25 von 35 Mitgliedern von den Kreismitgliederversammlungen direkt gewählt werden. Dadurch sollen explizit die Kreisverbände gestärkt werden in einer Zeit, in der die direkte, demokratische Mitwirkung in der Partei für Mitglieder erschwert ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesausschuss schließt an die guten Erfahrungen mit der Koordinierungsrunde an, welche 2008 per LMV-Beschluss eingeführt wurde. In dieser kommen die verschiedenen Parteiebenen regelmäßig zusammen und beraten politische Entwicklungen innerhalb der Partei. Dessen ungeachtet behält die LMV ihre herausragende Stellung als direktdemokratisches Organ dadurch bei, dass Kernfunktionen wie die Aufstellung von Wahllisten, die Wahl des Landesvorstands (LaVo) sowie die Änderung der Satzung weiterhin ausschließlich der LMV vorbehalten bleiben. Das bedeutet auch, dass weiterhin – auch während der Pandemie – Landesmitgliederversammlungen stattfinden werden, beispielsweise um Listenaufstellungen durchzuführen oder den Landesvorstand neu zu wählen. Die Landesmitgliederversammlung wird durch die Einrichtung eines Landesausschusses explizit nicht ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesvorstand hat darüber hinaus die Möglichkeiten digitaler Landesmitgliederversammlungen geprüft. Solche Formate sind prinzipiell möglich und können auch zum Einsatz kommen. Dennoch erscheint uns ein direkter Austausch sowie Debatten über politische Themen und Setzungen von großer Bedeutung – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des anstehenden Bundestagswahlkampfs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Anstoß dieser Änderung ist die aktuelle CORONA-Situation. Daher wird der LA durch §9 (11) und (12) vorläufig zeitlich beschränkt. Zugleich kann der LA auch in normalen Zeiten eine sinnvolle Ergänzung der Parteistruktur sein, wie die anderen Landesverbände zeigen. Entsprechend sieht (12) eine Evaluation des LA durch den Landesvorstand in engem Austausch mit Koordinierungsrunde, Kreisverbänden und anderen Gremien vor. Zunächst gilt aber erst einmal Folgendes:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Nach einem Jahr und mit der Eröffnung der LMV im Herbst 2021 erlischt der § 9 der Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Auf dieser LMV im Herbst 2021 kann dann, unter dem Eindruck der Evaluation, ein Änderungsantrag zur Satzung gestellt werden, wonach der Landesausschuss wieder eingerichtet werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Ob der Landesausschuss dann temporär, in dieser personellen oder einer anderen Besetzung besetzt werden soll; ob weitere oder weniger Befugnisse dem Landesauschuss übertragen werden; all diese Fragen können in einem solchen Satzungsänderungsantrag geregelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>4. Da es ein Satzungsänderungsantrag ist und eben keine &quot;Bestätigung der in 2020 beschlossenen Satzungsänderung&quot;, gelten die nötigen Quoren und Mehrheiten für Satzungsänderung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>A) Zu einer Satzungsänderung ist zur ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der Mitglieder erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>B) Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für die nächste Versammlung das Quorum von 10 %.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>C) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der satzungsändernden Mitgliederversammlung erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, wird der Landesvorstand auf der LMV ausführlich über die Arbeit des LA berichten; die Kreisvorstände sind angehalten, selbiges auf ihren Kreismitgliederversammlungen zu tun. Alle Beschlüsse des LA werden zeitnah veröffentlicht.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 20 Oct 2020 13:33:00 +0200</pubDate>
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