Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Links der Weser (dort beschlossen am: 23.11.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.11.2020, 19:13 |
S3: Änderungsantrag zur Satzung - Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz
Antragstext
§ 7 Organe
(1) Die Organe des Landesverbandes sind
1. die Landesmitgliederversammlung
2. die Landesdelegiertenkonferenz
32. der Landesvorstand
43. der Landesfinanzrat (LFR)
§ 9 Neu Landesdelegiertenkonferenz
- Zusätzlich zu den Landesmitgliederversammlungen kann eine
Landesdelegiertenkonferenz einberufen werden.
- Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes
Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 50
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des
Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl
aufgerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber
in jedem Fall mindestens 2 betragen muss (Grundmandate). Als
Mitgliederzahl gilt die Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt derEinladung.
Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung
desKreisverbandes gewählt. Das kreisfreie Gebiet Bremen-West wird wie
einKreisverband behandelt.
- Die Grüne Jugend entsendet zwei ihrer Mitglieder, die auch Mitglied von
Bündnis 90/DieGrünen sein müssen, an die Landesdelegiertenkonferenz. Die
Delegierten werden auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend
gewählt.
- Stimmrecht haben nur Delegierte. Jede*r Delegierte kann nur eine Stimme
wahrnehmen. Kannein*e Delegierte*r ihr*sein Stimmrecht nicht wahrnehmen,
so tritt an ihre*seine Stelle der*diegewählte Ersatzdelegierte.
§ 15 Beschlussfähigkeit der Organe
Neu (4) Die Landesdelegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn und solange ein
Drittel der stimmberechtigten Delegierten anwesend sind.
Folgeänderungen:
- § 9 wird zu § 10 usw.
- In der ganzen Satzung mit Ausnahme von § 15 und § 18 wird das Wort
„Landesmitgliederversammlung“ durch „Landesmitgliederversammlung oder
Landesdelegiertenkonferenz“ ersetzt
Begründung
Für die kommende LMV ist eine 1. Lesung zur Einführung eines Landesausschusses vorgesehen. Darüber wurde zweimal auf der Koordinierungsrunde diskutiert und auch die Kreismitgliederversammlungen haben darüber beraten.
Auf unserer KMV im September ist dieses Anliegen auf sehr große Skepsis bzw. Ablehnung gestoßen, obwohl wir als Vorstand durchaus für ein zusätzliches, kleineres Beschlussgremium geworben haben.
Wir haben das Thema deshalb auf der Folge-KMV im November wieder aufgegriffen und dort ist die Idee entstanden, eine LDK in der Satzung zu verankern.
Dies hätte für den Landesvorstand den Vorteil, dass er in schwierigen Zeiten anstelle einer LMV ein kleineres Gremium einberufen könnte, dass über alle Belange vollumfänglich – wie eine LMV - beschließen kann. Es hätte außerdem den Vorteil, dass die Frage der Basisdemokratie nicht in der bisherigen Schärfe diskutiert werden müsste, weil alle Delegierten von Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die mit diesem Antrag vorgeschlagene LDK hätte eine Größe von 52 Delegierten. Dafür lassen sich auch in schwierigen Zeiten Tagungsräume finden.
Da auf Grundlage der Satzung alle Parteimitglieder das Recht auf Teilnahme und Rederecht auf allen Sitzungen von Parteiorganen haben, müsste dann zusätzlich ein Livestream angeboten werden, bzw. wenn die Runde sehr klein gehalten werden muss - auch eine Teilnahme per Videozuschaltung ermöglicht werden.
Wir haben ernsthafte Bedenken, dass es dem Landesvorstand gelingen kann, einen erfolgreichen Beschluss zum vorgeschlagenen Landesausschuss zu erreichen. Die größten Bedenken sind sicherlich die befürchtete "Aushöhlung" der Basisdemokratie. Aber auch im Antrag zur Einführung eines Landesausschusses gibt es noch einige Unklarheiten. Die Berechnung der Delegierten ist sehr schwer verständlich und dass in Zweifelsfall per Los entschieden werden soll, welcher KV das letzte zu verteilende Mandat bekommen soll, erscheint zumindest schwierig.
Auch in den Absätze (6) und (7) wird nicht wirklich klar, wie viele weitere Delegierten die Kreisverbände stellen würden.
Und schließlich leuchtet nicht wirklich ein, warum ein Gremium als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie temporär eingeführt werden sollte. Dabei ist aus unserer Sicht selbstverständlich, dass jedes neue Gremium selbstverständlich nach einiger Zeit evaluiert werden sollte.
Wir sind uns im Kreisvorstand auch einig, dass - auch wenn ein Landesausschuss eingeführt werden sollte - ein Kreisvorständetreffen oder eine Koordinierungsrunde trotzdem weiter stattfinden muss. Und zwar immer dann, wenn der Landesvorstand wichtige Informationen an die Kreisverbände transportieren möchte.
Durch die Einführung einer zusätzlichen Landesdelegiertenkonferenz wird auch in schwierigen Zeiten die volle Handlungsfähigkeit für den Landesverband erhalten.
Unterstützer*innen
- David Lukaßen (KV Bremerhaven)
Änderungsanträge
- Ä1 (Till Schierer (KV Bremerhaven), Eingereicht)
- Ä2 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä3 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä4 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä5 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä6 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä7 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä8 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
- Ä9 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.12.2020), Eingereicht)
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