Es sollte klargestellt werden, dass die Regelung nur befristet gilt und es einer satzungsändernden (Zwei-Drittel-)Mehrheit bedarf, um den Landesausschuss fortbestehen zu lassen (indem die Befristung gestrichen wird). Die im Antrag des LaVo gewählte Formulierung könnte man auch so verstehen, dass ein einfacher Mehrheitsbeschluss der LMV ausreicht.
Antrag: | Antrag auf Änderung der Satzung: „Einführung eines Landesausschusses“ |
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Antragsteller*in: | Wilko Zicht |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 30.11.2020, 22:14 |
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